Der Weg zum H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen ist die Belohnung für den Erhalt automobilen Kulturguts. Aber die Hürden sind in den letzten Jahren gestiegen.
Die 30-Jahre-Regel
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Der Tag der Erstzulassung zählt.
Originalität & Zeitgenössisches Tuning
Der Zustand muss originalgetreu sein. Tuning ist nur erlaubt, wenn es zeitgenössisch ist – also in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen wäre.
Pflegezustand (Zustandsnote 3 oder besser)
Das Fahrzeug muss sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. "Patina" ist erlaubt, "Rostlauben" bekommen kein H.
Umweltzonen & Steuern
Mit dem H-Kennzeichen dürfen Sie in alle Umweltzonen einfahren. Die Kfz-Steuer ist pauschal (aktuell ca. 191 € pro Jahr), was besonders bei großvolumigen Motoren attraktiv ist.